Kontakt

Telefon:

aut

+43 (0)316/ 575200

ger

+49 (0)8051/ 901-251

 

E-Mail:

office@sagekhk.net

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPC – EDV Partner Consulting
 
A.Allgemeine Bedingungen
I.Anwendungsbereich 1.Allen Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EPC – EDV Partner Consulting sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und EPC – EDV Partner Consulting. 2.Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d.h. natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 3.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. II.Angebot und Vertragsschluss Angebote von EPC – EDV Partner Consulting sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend. Der Kunde ist an sein Angebot 4 Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von EPC – EDV Partner Consulting zu Stande oder durch die Annahme der ersten Leistung durch den Kunden oder falls EPC – EDV Partner Consulting der Angebotsannahme durch den Kunden nicht innerhalb angemessener Frist widerspricht. Etwas Anderes gilt nur im Falle eines ausdrücklich als bindend bezeichneten Angebotes von EPC – EDV Partner Consulting, soweit dieses durch schriftliche Erklärung des Kunden fristgemäß angenommen wird. III.Zahlungsbedingungen 1.Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto in EUR, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2.Die Lizenzen und Wartungsgebühren sind ab Überlassung der Software bzw. Hardware fällig. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungsbeträge sofort fällig und zahlbar innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. 3.Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. EPC – EDV Partner Consulting behält sich vor, höhere gesetzliche Verzugszinsen oder einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. IV.Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragbarkeit 1.Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch EPC – EDV Partner Consulting anerkannt wurden. 2.Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Leistungsverweigerungsrecht EPC – EDV Partner Consulting gegenüber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 3.Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EPC – EDV Partner Consulting. V.Lieferzeit Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist EPC – EDV Partner Consulting zu Teilleistungen berechtigt. VI.Gewährleistung Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet EPC – EDV Partner Consulting unter Ausschluss weiterer Ansprüche- vorbehaltlich Abschnitt VII – Gewähr wie folgt: Sachmängel 1.EPC – EDV Partner Consulting weist darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik Funktionsstörungen von Computerprogrammen selbst bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. 2.Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibund des Herstellers als vereinbart. EPC – EDV Partner Consulting gewährleistet, dass die Beschaffenheit der Programme bei vertragsgemäßen Einsatz diesen Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit gegenüber diesen Vorgaben aufheben oder mindern. 3.EPC – EDV Partner Consulting leistet für Mängel der gelieferten Programme zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 4.Zur Vornahme aller EPC – EDV Partner Consulting notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde – außer in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, die unverzüglich zu melden sind – nach Verständigung mit EPC – EDV Partner Consulting die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist EPC – EDV Partner Consulting von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. 5.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktritt zu. 6.Der Kunde wird gelieferte Soft- und Hardware unverzüglich nach Lieferung auf Vollständigkeit und feststellbare Mängel untersuchen; insofern ist auch eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen vorzunehmen. Mängel, die hierbei festgestellt werden bzw. bei ordnungsgemäßer Untersuchung hätten festgestellt werden können, müssen EPC – EDV Partner Consulting innerhalb einer First von zwei Wochen ab Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Die Mängelrüge hat die geltend gemachten Mängel möglichst detailliert zu beschreiben. 7.Mängel, die auch im Rahmen einer nach Abschnitt VI.6 ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. 8.Bei Verletzung der Rügepflicht ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 9.Greift der Kunde in gelieferte Soft- bzw. Hardware ein, so entfällt eine Verpflichtung von EPC – EDV Partner Consulting zur Gewährleistung für den daraus entstehenden Schaden. Als „Eingriff“ im Sinne von Satz 1 gelten auch Modifikationen der Software oder deren Dekompilierung. 10.Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von EPC – EDV Partner Consulting nicht. Herstellergarantien bleiben unberührt. Rechtsmängel 1.Führt die Benutzung der gelieferten Software zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird EPC – EDV Partner Consulting auf seine Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht auf weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich sein, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch EPC – EDV Partner Consulting ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird EPC – EDV Partner Consulting den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber freistellen. 2.Die in Abschnitt VI 11 EPC – EDV Partner Consulting treffenden Verpflichtungen sind vorbehaltlich Abschnitt VII für den Fall der Schutz- und Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn der Kunde EPC – EDV Partner Consulting unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet. der Kunde EPC – EDV Partner Consulting in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. EPC – EDV Partner Consulting die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VI 11 ermöglicht. EPC – EDV Partner Consulting alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung der Kunden beruht die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verändert hat. VII.Haftung 1.Wenn die gelieferte Soft- bzw. Hardware durch Verschulden von EPC – EDV Partner Consulting infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Haupt- und Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung der gelieferten Ware – vom Verwender nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend. 2.Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind haftet EPC – EDV Partner Consulting – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz bei Grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde bei Mängeln der gelieferten Soft- bzw. Hardware, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen haftet EPC – EDV Partner Consulting auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit EPC – EDV Partner Consulting haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von EPC – EDV Partner Consulting beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. VIII.Verjährung Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. IX.Eigentumsvorbehalt 1.Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit EPC – EDV Partner Consulting zum Zeitpunkt der Lieferung entstandenen oder später entstehenden Forderungen behält sich EPC – EDV Partner Consulting das Eigentum an gelieferten Produkten vor. Übersteigt der Wert der für EPC – EDV Partner Consulting bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist EPC – EDV Partner Consulting auf Verlangen des Kunden verpflichtet, entsprechende Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben. 2.Bei vertragswidrigen Verhalten – insbesondere Zahlungsverzug – oder bei zu erwartender Zahlungseinstellung ist EPC – EDV Partner Consulting berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Damit erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Soft- bzw. Hardware. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen gelöscht und die überlassenen Produkte müssen zurückgegeben werden.